Risiken des Spielens
Unsere Ziele: so früh wie möglich einzugreifen, bevor das Spielen Probleme verursacht. Ihnen die Mittel an die Hand zu geben, beim Spielen verantwortungsbewusst zu bleiben und unsere Präventivangebote zu nutzen.
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Haben Sie ein Spielproblem? Dieser Test kann Ihnen dabei helfen, eine Antwort auf diese Frage zu finden.
Beantworten Sie alle Fragen mit Ja oder Nein. Die Auswertung gibt Ihnen einen Hinweis darauf, ob Sie professionelle Hilfe suchen sollten oder ob Sie Ihre Spielgewohnheiten beibehalten können.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Sozialkonzept?
Glücksspiel ist ein Zeitvertreib, ein Spiel, eine Art, ein paar fröhliche Stunden zu verbringen. Für manche Menschen verliert das Glücksspiel mit der Zeit jedoch diesen Unterhaltungswert. Es wird zu einer Angelegenheit, an die sie mit verbissenem Ernst herangehen, die viel Zeit in Anspruch nimmt und für die sie auch das Geld ausgeben, das eigentlich für andere Zwecke vorgesehen war. Das Geldspielgesetz und insbesondere die Spielbankenverordnung verpflichten die Casinos, Massnahmen gegen dieses Problem zu ergreifen. Die Massnahmen der Casinos sind unter dem Begriff «Sozialkonzept» zusammengefasst.
Wie funktioniert eine Spielsperre? Was muss ich beachten?
Eine angeordnete oder freiwillige Spielsperre gemäss Art. 23 Abs. 1 und 4 GSG gilt in liechtensteinischen Spielbanken auf unbestimmte Zeit. Die Spielsperre wird in einem Register vermerkt, das einheitlich für Liechtenstein gilt. Das Recht auf Einsichtnahme in dieses Register ist gesetzlich festgelegt.Eine Spielsperre kann nur dann aufgehoben werden, wenn die betroffene Person einen schriftlichen Antrag stellt und wenn die Gründe für die Sperre nicht mehr bestehen.Die Entscheidung zur Aufhebung einer Spielsperre gebührt der Spielbank, welche diese Sperre verhängt hat. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs mit der betroffenen Person, in der Fragen zu ihrer finanziellen und persönlichen Situation gestellt werden, wird überprüft, ob die Gründe, die zur Spielsperre geführt haben, nicht mehr bestehen. Die betroffene Person ist verpflichtet, alle hierfür erforderlichen Unterlagen vorzulegen (Auszug aus dem Pfändungsregister, Gehaltsabrechnung und/oder Steuererklärung usw.). Wenn es die Spielbank für erforderlich hält, kann sie eine zusätzliche Untersuchung durch einen externen Experten verlangen.Im Fall einer abschlägigen Entscheidung durch die Spielbank oder falls die betroffene Person sich weigert, zu kooperieren, bleibt sie in Liechtenstein weiterhin vom Spielbetrieb ausgeschlossen. Ein neuer Antrag auf Aufhebung der Spielsperre kann frühestens nach einem Jahr gestellt werden.